Abfalltransporte / gefährlicher Abfall nach §54
In Deutschland benötigt man als Spedition zur Beförderung von gefährlichen Abfällen eine offizielle behördliche Erlaubnis laut § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Die Zuverlässigkeit des Transportunternehmens, sowie die Fach- und Sachkunde werden genau überprüft, bevor die offizielle behördliche Erlaubnis zur Beförderung von gefährlichem Abfall erteilt wird.
Auf uns ist Verlass: Bereits seit mehr als 20 Jahren haben wir die streng geprüfte Erlaubnis und wissen, worauf es ankommt. Wir transportieren sicher und zuverlässig die sensibel zu behandelnden Stoffen mit einem Höchstmaß an Sorgfalt für Sie.
Einige Beispiele für „gefährliche Abfälle“ sind:
- Altholz A4
- Asbest, Dämmmaterialien
- Teerhaltige Produkte wie Dachpappe etc.
- Und vieles mehr
Altholz A4
Altholz nennt man Industrierestholz oder Gebrauchtholz. Je nach vorheriger Verwendung kann es unterschiedlich stark verunreinigt sein und wird entsprechend der Verunreinigung in unterschiedliche Altholzkategorien aufgeteilt.
Wir von Baumann Trans übernehmen die Beförderung von Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung. Sie sind sich unsicher, ob ihr Transportgut nach KrWG gehandhabt werden muss? Gerne können wir Ihnen Auskunft darüber erteilen und auch den Transport übernehmen.
Weitere Abfälle, welche nicht als „gefährlicher Abfall“ gelten:
- Altpapier (Lose oder in Ballen)
- Gelbe Säcke, etc.
- Altreifen
- Gummi Schnitzel
- Gummi Granulat